Am 20. Dezember wurde eine Gesetzesänderung im §20 des Einkommensteuergesetz beschlossen, welche zum 1.1.2020 für Aktien und zum 1.1.2021 für Termingeschäfte in Kraft tritt. Diese Änderung hat gravierende Auswirkungen auf nahezu alle Privatanleger. Wir wollen dir in diesem Artikel die Problematik erklären und verschiedene Lösungsansätze aufzeigen.
Gesetzesänderung §20 EStG
Die Gesetzesänderung betrifft das Verrechnen realisierter Verluste mit realisierten Gewinnen. Dies ist für Aktien ab 1.1.2020 und für Termingeschäfte ab 1.1.2021 nur noch bis 10.000 EUR möglich.
Dies ist nachzulesen in der Drucksache 649/19 auf Seite 15.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Privatanleger, die im Jahr Verluste realisieren, die in der Summe in der gleichen Anlageklasse 10.000 EUR übersteigen. Klassische Investoren sollten somit kein Problem mit der Gesetzesänderung im §20 haben. Wenn du allerdings viele Trades machst und die Grenze von 10.000 EUR übersteigst, dann darfst du zukünftig nur noch 10.000 EUR davon geltend machen, um die Gewinne und somit den zu versteuernden Ertrag zu mindern.
Zahlenbeispiel
Angenommen ein Trader hat ein 20.000 EUR Konto und erzielt einen jährlichen Ertrag von 5.000 EUR, dann war es bislang so, dass dieser Ertrag mit 25% + Solidaritätszuschlag versteuert werden musste. Er zahlte demnach 1.318,19 EUR Steuern.
Nehmen wir nun beispielhaft an, dass dieser Ertrag wie folgt generiert wurde: Gewinn 25.000 EUR und Verlust 20.000 EUR. Mit der Gesetzesänderung dürfen nun nicht mehr die kompletten Verluste, sondern nur noch 10.000 EUR geltend gemacht werden. Dadurch ergibt sich ein zu versteuernder Ertrag von 15.000 EUR, was eine Steuerlast von 3.956,25 EUR zur Folge hat. Die Steuerlast verdreifacht sich in diesem Zahlenbeispiel!
Es geht aber noch sehr viel krasser, denn wenn man zum Beispiel so tradet, wie wir in unserem Tradimo 100.000 Echtgeldkonto, dann sieht das Ganze so aus:
- Ertrag belief sich 2019 auf 22.267,95 USD
- realisierte Gewinne waren 1.928.576,67 USD
- realisierte Verluste waren 1.906.308,72 USD
- zu versteuernder Ertrag wäre 1.918.576,67 USD
- Steuerlast 506.024,60 USD
Dies entspricht einer Steuerlast von wahnwitzigen 2.272%.
Besonders hart trifft es:
- Day-Trader
- Heavy-Trader
- Optionshändler
- Spread-Trader
- Privatpersonen mit sehr großen Konten.
Ob du zu den Betroffenen gehörst, kannst du ganz leicht allein herausfinden: Schau dir in der von deinem Broker zur Verfügung gestellten Übersicht an, wie hoch deine realisierten Verluste bei Aktien und bei Termingeschäften sind.
Natürlich ist nicht jeder Privatanleger betroffen, da neben der Kontogröße und der Tradehäufigkeit insbesondere die angewendeten Strategien eine entscheidende Rolle spielen. Zugleich muss gesagt werden, dass nicht jeder mit einem großen Konto betroffen ist. Auch Privatpersonen mit einem größeren Konto und recht vielen Trades können durchaus mit den jährlichen 10.000 EUR gut zurechtkommen. Hier hilft wirklich nur der Blick in die realisierten Verluste, um sich besser einordnen zu können.
Lösungen für Betroffene
Es gibt verschiedene Lösungsansätze, um mit der Gesetzesänderung seinen Frieden zu finden. Leider ist keine dieser Lösungen leicht und erfordert einiges an Arbeit und Geld.
Hier zunächst einmal die Möglichkeiten:
- Strategien anpassen
- Traden als Privatperson einstellen
- Auswandern
Strategien anpassen
Dieser Lösungsansatz ist wahrscheinlich am unkompliziertesten, aber nicht für alle Privatanleger umsetzbar. Zu nennen ist hier der breite Optionshandel. Wenn du bislang viele Butterflies und vertikale Spreads gehandelt hast, dann wird dies zukünftig auch mit einem kleinen Konto nicht mehr möglich sein, da zwingend Teile der Trades immer Verlust machen. Dies wird unmöglich. In solchen Fällen heißt es, sich andere Strategien wie Cash Secured Puts oder das Handeln nackter Optionen zu suchen und die auflaufenden Verluste immer gut im Auge zu behalten.
Traden als Privatperson meiden
Was wir mit diesem Ansatz meinen, ist das Verlagern des Trading als Privatperson hin zu einer Gesellschaft. Das geänderte Einkommensteuergesetz ist lediglich auf Privatpersonen anzuwenden und nicht auf Gesellschaften. In den meisten Fällen dürfte die GmbH eine Lösung sein. Die Gründung einer solchen Gesellschaft ist mit Kosten verbunden, könnte sich aber auch für Konten lohnen, die im Jahr einen Ertrag von 20.000 EUR erzielen. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass die jährlich auflaufenden, realisierten Verluste im Trading 12.000 EUR übersteigen. Warum 12.000 EUR? Die Antwort ist ganz leicht: Solltest du weniger Verluste als 12.000 EUR erzielen, dann lohnt die Gründung einer GmbH nicht wirklich, da die laufenden Kosten sich auf ca. 2.000 EUR belaufen.
Die Gründung einer GmbH bietet natürlich auch weitere Vorteile, so kannst du weitere Kosten in der GmbH voll abrechnen, was als Privatperson nur bis zum Werbungskostenpauschbetrag möglich ist bzw. mit dem Freibetrag abgegolten wird.
Kosten und Steuern in der GmbH
Die Kosten zur Gründung einer GmbH sind regional stark unterschiedlich, können aber grob mit 2.000 -3.000 EUR veranschlagt werden. Des Weiteren erzeugt eine GmbH einen erhöhten Buchhaltungs- und Bilanzierungsaufwand. Hier entstehen weitere Kosten von ca. 1.000 – 2.000 EUR, sofern man dies mangels Wissen an Dritte delegieren muss.
Eine GmbH wird mit der Körperschaftsteuer bemessen, welche 15% beträgt. Hinzu kommt unter Umständen noch die Gewerbesteuer, die ebenfalls regional unterschiedlich ist und von 7% bis zu 31,5% reicht (in den meisten Gemeinden sind es ca. 14%). Eine Befreiung von der Gewerbesteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.
Besonders interessant dürfte die Gründung einer GmbH für all diejenigen sein, die primär Aktien handeln. In einer GmbH gibt es gewisse Regelungen, die es einem ermöglichen, die Steuerlast auf Aktiengewinne auf bis zu 1,5% zu senken.
Als Gesellschafter der GmbH kann man sich selbstverständlich auch ein Gehalt zahlen, welches den zu versteuernden Ertrag der GmbH mindert. Dieses Gehalt muss man mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Allgemein sei zu diesem Lösungsvorschlag dringend ein Besuch beim Steuerberater anzuraten!
Auswandern
Der Vollständigkeit sei auch das Auswandern erwähnt. Uns ist bewusst, dass dieser Weg von nur sehr wenigen Privatpersonen gegangen werden wird, da individuelle Rahmenbedingungen diesen Schritt oftmals unmöglich machen. Aber ja, in anderen Ländern sind die steuerlichen Hindernisse wesentlich geringer oder gar nicht erst vorhanden. Wer zu dieser Lösung greift, sollte auch aus anderen Motiven heraus über eine Auswanderung nachgedacht haben und somit 2 oder mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen 😉